(freie Ausbildungsplätze finden Sie unter: Stellenangebote)
Die Altenpflegeausbildung erfolgt bundeseinheitlich nach dem Gesetz zur Zulassung für Berufe in der Altenpflege (Bundes-Altenpflegegesetz), welches seit 1.08.2003 in Kraft getreten ist.
Gesetzliche Zugangsvoraussetzungen
Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes Realschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder der Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss, sofern eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung oder die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Altenpflegehelfer/-in", "Krankenpflegehelfer/-in" nachgewiesen werden kann.
Ausbildungsziel
Die Ausbildung in der Altenpflege soll die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die zur selbständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen erforderlich sind.
Ausbildungsverlauf
Dauer: 3 Jahre
Theorie: 2.100 Stunden vermittelt an Altenpflegefachseminaren
Praxis: 2.500 Stunden in versch. Einrichtungen der Altenpflege
Der theoretische Unterricht wird über Lernfelder gestaltet und nicht mehr über Unterrichtsfächer. Lernfelder sind z.B.: Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren Alte Menschen personen - und situationsbezogen pflegen. Bei der Medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken Alte Menschen bei der Tagesgestaltung unterstützen Berufliches Selbstverständnis entwickeln.
Die praktischen Ausbildungseinrichtungen stellen pädagogisch qualifizierte Praxisanleiter/-innen zur Begleitung der Auszubildenden zur Verfügung. Die Ausbildung endet nach drei Jahren mit einer staatlichen Prüfung, die aus einem schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil besteht.
Ausbildungsvertrag
Wird zwischen dem Träger der praktischen Ausbildung, wie z.B. dem Wöllner-Stift, und der Schülerin/ dem Schüler abgeschlossen. Damit der Vertrag wirksam wird, bedarf es der Zustimmung des Fachseminars für Altenpflege, das die Gesamtverantwortung für die Ausbildung trägt.
Ausbildungsvergütung
Die Schüler/-innen erhalten während der Ausbildung eine Ausbildungsvergütung vom Träger der praktischen Ausbildung, sofern nicht Ansprüche auf Unterhaltsgeld nach dem Sozialgesetzbuch III oder andere vergleichbare Geldleistungen bestehen (z.B. Umschulung).
Mögliche Arbeitsbereiche und Perspektiven nach der Ausbildung
Die möglichen Arbeitsbereiche nach der Altenpflegeausbildung sind vielseitig. Beschäftigungsmöglichkeiten ergeben sich z.B. in stationären Einrichtungen Altenheime und Einrichtungen des Betreuten Wohnens, Krankenhäuser mit geriatrischen und gerontopsychiatrischen Abteilungen, Rehabilitationskliniken, Hospize teilstationären Einrichtungen, wie z.B. Tageskliniken, ambulante Einrichtungen, wie z.B. Sozialstationen, Tagesstätten für ältere Menschen, Beratungsstellen.
Fort-Weiterbildung und Studienangebote in der Pflege
Durch die Teilnahme an Fort-, Weiterbildungs- oder Studienangeboten bestehen nach der Ausbildung zahlreiche Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung, wie z.B.
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Fachweiterbildung in der Gerontopsychiatrie
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Weiterbildung zur Praxisanleitung
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Weiterbildung zur Übernahme der Leitung einer Abteilung
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Studium "Pflegemanagement"/ "Pflegepädagogik"
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Spezialisierung auf Pflegekonzepte und Pflegemethoden wie Kinästhetik, Bobath, naturheilkundliche Pflege
Auszug aus dem Leitfaden für Praxisanleiter im Rahmen der Ausbildung von examinierten AltenpflegerInnen im Wöllner-Stift
Grundsätzliches: Um die theoretischen und praktischen Teile der Ausbildung sinnvoll miteinander zu verknüpfen ist es von besonderer Wichtigkeit, die Lernziele im Rahmen eines Ausbildungskonzeptes zu planen. Für den praktischen Einsatz eines Schülers wird zu Beginn eines jeden Ausbildungsabschnittes ein Ausbildungskonzept ausgestaltet und weiterentwickelt.
Der folgende Leitfaden soll eine einheitliche Praxisanleitung im Wöllner-Stift gewährleisten.
Leitfaden der Einarbeitung in Phasen:
Vor Beginn der Ausbildung sind zwischen dem Vertreter der Schule, der Pflegedienstleitung des Wöllner-Stifts und der Praxisanleitung Absprachen notwendig, die der gegenseitigen Orientierung dienen und einen möglichst reibungslosen Verlauf der praktischen Einsätze sichern (siehe Altenpflegegesetz).
Vorbereitung der jeweiligen Einsätze
Inhalte der Absprachen:
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Wissensstand (vermittelte theoretische Inhalte)
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Beginn und Dauer der Praxisblöcke (Dreijahresplanung)
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Besondere Ausbildungsvereinbarung im Einzelfall
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Besondere Interessen
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Lernangebote analog zum theoretischen Unterricht
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Termin für Praxisbesuch
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Leistungsnachweise/Stundennachweise
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Beurteilung (jährliche Beurteilung?)
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Termin für Vorgespräch- bzw. Wiederaufnahmegespräch
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Schwerpunkt der praktischen Inhalte seitens der Schule

